Die private Krankenvollversicherung wurde ursprünglich für Beamte und Selbstständige errichtet. Heute bietet sie einen Krankenversicherungsschutz für jedermann, der berechtigt ist, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Neben Beamten und Selbstständigen zählen dazu auch Studenten, freiberuflich Tätige und Arbeitnehmer mit einem Jahresverdienst oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze. kvzentrale.com zeigt auf, für wen eine private Krankenversicherung geeignet ist und erläutert die Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Für wen eignet sich eine private Krankenversicherung
Das Hauptargument für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist der Zugang zu einer besseren medizinischen Versorgung, für die in der Regel aber auch höhere Beiträge zu zahlen sind. Geeignet ist eine private Krankenversicherung daher auch nur für denjenigen, der sich eine medizinische Versorgung dieser Art auch langfristig leisten kann, im Alter steigen die Beiträge. Ein ganz entscheidender Unterschied im Vergleich zum Krankenversicherungsschutz im Rahmen der GKV besteht darin, dass weitere Familienmitglieder nur gegen Zahlung eines separaten Beitrages mitversichert sind. Einer Familie mit vielen Kindern ist eine private Krankenversicherung daher nur bedingt zu empfehlen. Auch für ältere oder chronisch kranke Personen eignet sich eine private Versicherung wegen der risikogestaffelten Beitragserhebung nicht.
Vergleich des Leistungsumfanges
Die Leistungen der GKV sind im Fünften Buch Sozialgesetzbuch normiert. Der private Vertrag besteht in der Regel aus drei Komponenten:
– ambulante Behandlung
– Versorgung im Krankenhaus
– Zahnersatz
Dazu ist noch eine Vereinbarung über Krankengeld möglich. Der Versicherungsnehmer kann sich den Versicherungsumfang nach seinen Wünschen zusammenstellen, sog. Baukastenprinzip. Durch Hinzufügungen und Kürzungen kann der Versicherte einen individuellen Krankenversicherungsschutz erreichen und damit auch Einfluss auf die Beitragshöhe nehmen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung können diese vertraglich fixierten Leistungen nicht gekürzt oder abgeändert werden, Gesundheitsreformen gibt es bei den Privaten nicht.
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